AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeines

Die Büroflex GmbH (FN 435043w, Landesgericht Linz) – im Folgenden „Auftragnehmer" – handelt mit Büro- und Sitzmöbeln. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Werk, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive Montage, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto, ohne Abzug, zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Basiszinssatzes zuzüglich 6 Prozentpunkte pro Jahr berechnet. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

Bei Online-Bestellungen erfolgt die Zahlung per Vorauskasse, sofern nicht anders vereinbart.

3. Rücktrittsrechte

Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Transportschäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Anlieferung, schriftlich anzuzeigen. Später gemeldete Schäden können nicht mehr berücksichtigt werden.

Erfolgt die Lieferung ohne Montage durch den Auftragnehmer, so übernimmt dieser keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Aufbau durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.

Bei Rahmenverträgen ist die vereinbarte Ware innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder den Vertrag aufzulösen.

5. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.

Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse entstehen, wird keine Haftung übernommen.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Übergabe.

Mängel sind bei Übernahme der Ware zu dokumentieren und dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel durch Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch der mangelhaften Ware zu beheben.

Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis des Mangels gerichtlich geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers dessen Eigentum.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzuholen. Die Kosten der Rückholung sowie damit verbundene Aufwendungen trägt der Auftraggeber.

8. Schutzrechte

Alle Angebote, Entwürfe, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers sind geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort: Linz, Österreich.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Linz ausschließlich zuständig.

Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026