Allgemeine Geschäftsbedingungen

Büroflex GmbH
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die Büroflex GmbH ist zu FN 435043w im Firmenbuch des Landesgerichts Linz eingetragen. Wesentliche Gegenstände des Unternehmens sind:
– der Handel mit Büro- und Sitzmöbeln aller Art
– der allgemeine Handel mit Bürointerieur
Die Firma Büroflex GmbH wird nachfolgend kurz als „Büroflex“ bezeichnet. Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen werden nachfolgend mit „AGB“ abgekürzt.
1.2 Verträge werden ausschließlich auf Basis dieser AGB abgeschlossen. Die volle Version ist über unsere Homepage www.bueroflex.at sowie den Angeboten und Rechnungen beigelegt.
1.3. Mit Auftragserteilung/Auftragsbestätigung oder Bestellung bekräftigt der Kunde, die AGB gelesen und vollständig akzeptiert zu haben.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers werden von uns nicht akzeptiert, auch wenn wir dies nicht explizit bekundet haben. Gegnerische AGB werden generell in den Punkten abgelehnt, in denen sie unseren AGB widersprechen. Bei Punkten, die in unseren AGB nicht erwähnt werden, gilt das dispositive Recht. Abweichungen davon in den AGB des Auftraggebers werden gleichfalls nicht akzeptiert.
1.5. Unsere Angebote sind freibleibend und erfassen lediglich den durch die Angaben des Kunden vorhersehbaren Leistungsumfang. Mündliche Absprachen erhalten ihre Rechtsgültigkeit erst durch schriftliche Vereinbarung. Dies ist auch mit Übermittlung einer Mail oder eines Faxes erbracht.
1.6. Das Angebot wird verbindlich, wenn wir vom Kunden eine schriftliche (bei Geschäftskunden firmenmäßige) Zeichnung erhalten.
1.7. Ein Geschäft wird gleichfalls rechtswirksam, wenn die Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgt bzw. die Faktura an den Käufer übermittelt wurde.
1.8. Weichen einzelne Auftragsinhalte von den AGB, so gelten diese vorrangig.
1.9. Ergänzungsaufträge, die am Erfüllungsort des Ursprungsauftrages zustande kommen, wenn ebenso erst rechtswirksam, wenn die schriftliche Bestätigung durch Büroflex erbracht wurde.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Büroflex bestätigt, dass die in Preislisten angeführten Preise freibleibend sind. Diese gelten ab Werk, unverpackt, ohne Montage oder gesetzliche Mehrwertsteuer. Zustellgebühren werden im Bereich des Onlineshops pauschaliert und extra ausgewiesen.
2.2. Rabatte/Skonti/sonstige Nachlässe werden nur auf Basis persönlicher Vereinbarung gewährt.
2.3. Anzahlungen werden individuell vereinbart.
2.4. Büroflex ist berechtigt, allfälligen Mehraufwand auch bei der Vereinbarung von Pauschalpreisen in Rechnung zu stellen, wenn etwa:
– der Leistungsumgang sind verändert
– der Lieferzeitpunkt durch den Auftraggeber verändert wird oder
– Lieferort und Montagebedingungen verändert werden und
– es zur Rücknahme oder Ergänzung einzelner Positionen kommt
2.5. Die Rechnungslegung erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung, außer dies wurde (infolge von Teillieferungen) im Auftrag anders vereinbart.
2.6. Sämtliche Rechnungen sind (wenn keine anderen Konditionen erwirkt wurden) nach 10 Tagen netto ohne sonstige Abzüge zu begleichen.
2.7. Der Auftraggeber kann eigene Forderungen nicht mit Rechnungen der Firma
Büroflex aufwiegen.
2.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn der Gebrauch des Produktes durch etwaige Schäden nicht wesentlich behindert wird und der Mangel durch Austausch einzelner Komponenten behebbar ist.
2.9. Übermittelte Wechsel werden nicht akzeptiert.
2.10. Für den Fall von Zahlungsverzögerungen gilt ein Verzugszinssatz von Basiszins plus 6 Prozent. Der Basiszins ergibt sich aus dem jeweiligen vorangegangenen Quartals-Letztstand.
2.11. Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Kosten für die Einbringung der Forderung bis zu Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung abzudecken.
2.12. Bei vom Auftraggeber abweichenden Rechnungslegung, bleibt die Haftung für die vollständige Bezahlung in der Hand des Auftraggebers. Eine Rechnung an Dritte wird erst dann ausgestellt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2.13. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Büroflex. Die betrifft auch allfällige Nebenkosten wie in den Punkten 2.10. und 2.11. angeführt.
2.14. Bestellungen über den Onlineshop werden per Vorauskasse entgegengenommen. Erst nach erfolgtem Zahlungseingang gilt eine Bestellung als rechtsverbindlich.
3. Rücktrittsrechte
3.1. Dem Auftraggeber stehen die gesetzlich zwingenden Rücktrittsrechte zu. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Vorleistungen werden in Rechnung gestellt.
3.2. Schadenersatzansprüche oder Pönalen Dritter gegen den Auftraggeber können an Büroflex nur dann weitergegeben werden, wenn die entsprechenden Bedingungen vor Vertragsabschluss vollständig bekannt gegeben wurden.
3.3. Unter folgenden Bedingungen besteht für Büroflex ein Rücktrittsrecht (auch bei Teilen des Auftrages):
– wenn nach Vertragsabschluss existenzgefährdende Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt werden und keine grobe Fahrlässigkeit unsererseits besteht.
– wenn eine geforderte Voraus- oder Teilzahlung nicht spätestens nach 14 Tagen vollständig geleistet wird.
– wenn im Ermessen des Auftragnehmers bei der Durchführung des Auftrages Dritte zu Schaden kommen oder durch die Erfüllung des Auftrages österreichisches Recht verletzt wird.
3.4. Büroflex kann von der Leistungserbringung im Sinne von Punkt 3.3. auch nur solange zurücktreten, bis die Gründe ausgeräumt wurden. Wird dies dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich bestätigt, so bestehen für den Auftraggeber lediglich die Rücktrittsrechte wie in Punkt 3.1. angeführt.
4. Liefertermine und Montage
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der übermittelten schriftlichen Auftragsbestätigung zu laufen
4.2. Pönalen oder andere Änderungen des Auftrags/der Zahlungsbedingungen im Zuge von Lieferverzögerungen müssen bei Vertragsabschuss ausdrücklich schriftlich festgehalten werden.
4.2. Die Lieferung ist erfolgt:
– wenn unsere Firma die Ware am Erfüllungsort abgeführt hat (Datum des Lieferscheins)
– der Auftraggeber die Ware selbst abgeholt hat. Dies gilt insbesondere im Bereich des Kaufs von Waren aus dem Onlineshop.
– eine von uns beauftrage Spedition die Ware ab Werk abgeholt hat
– bei Montage: wenn diese vollständig abgeschlossen ist. Wird diese durch den Auftraggeber verzögert, beginnt die Lieferzeit erst wieder zu laufen, wenn die Gründe ausgeräumt wurden.
4.3. Die Art der Zustellung unterliegt Büroflex, außer dies wurde gesondert vereinbart
4.4. Transportschäden sind bei der Übernahme schriftlich zu beanstanden. Bei bloßer Lieferung (ohne Montage) haftet Büroflex nicht für etwaige Schäden oder Funktionseinschränkungen, die im Zuge des Aufbaus und der Inbetriebnahme der Produkte entstehen.
4.5. Bei Lieferung durch LKW oder Spedition hat der Auftraggeber für eine ungehinderte Zustellung bis zur Lieferadresse zu sorgen.
4.6. Ist eine sichere Abstellung der Ware am Lieferort nicht möglich, können etwaige Kosten für Einlagerung oder Rückversand an den Auftraggeber weiterverrechnet werden.
4.7. Rahmenverträge (Abrufaufträge) werden von Büroflex nur bis zu einem bestimmten Warenumfang entgegen genommen und sind nach spätestens 3 Monaten vollständig abzurufen. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Zahlung von 75% der Auftragssumme zzgl. Kosten für die Einlagerung fällig. Nach spätestens 6 Monaten kann die eingelagerte und nicht abgerufene Ware von Büroflex ohne weitere Korrespondenz mit dem Auftraggeber weiterveräußert werden.
5. Haftung des Auftragnehmers
5.1. Die hier festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche des Auftraggebers.
5.2. Eine Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche umfassen lediglich den Aufwand der reinen Schadensbehebung und werden der Höhe nach mit dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers abgestimmt.
5.3. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall
– für bloße Vermögensschäden
– für Fälle höherer Gewalt
– für dem Auftraggeber entgangene Gewinne oder Zinsverluste
– für Schäden, die durch Anweisungen von dem Auftraggeber zurechenbare Personen entstanden sind,
5.4. Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten gleichermaßen für die Haftung des Auftragnehmers für Gehilfen. Gehilfen des Auftraggebers bzw. von Dritten in deren Interesse gilt nicht als Gehilfen des Auftragnehmers.
5.5. Hat der Auftraggeber nach dem Produkthaftungsgesetz Ersatzpflichtiger Schadenersatz geleistet, stehen ihm keine Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu.
6. Gewährleistung
6.1. Die Garantie auf unsere Produkte beträgt 5 Jahre. Davon abweichende Zeiträume müssen gesondert auf unseren Angeboten angeführt werden.
6.2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Mängel bei der Übernahme der Ware festgestellt und einzeln dokumentiert werden. Die Übermittlung dieser Mängel an den Auftragnehmer hat unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer grob fahrlässig handelt.
6.3. Bei der Übernahme von Speditionslieferungen ist die Mängelrüge im Gegenschein festzuhalten und vom Fahrer gegenzeichnen zu lassen.
6.4. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers berechtigen diesen nicht zur Rückbehaltung seiner Leistung.
6.5. Keine Gewährleistung liegt vor:
– wenn einzelne Oberflächenstrukturen verschiedener Produkte nicht gleichartig sind
– die Funktionsfähigkeit durch dem Auftraggeber zurechenbare Personen eingeschränkt wurde
– die Beschädigung des Produkts nach Übernahme durch den Auftraggeber erfolgte
6.5. Der Vertragsgegenstand hat nur jene Eigenschaften aufzuweisen, die seiner ursprünglich angedachten Verwendung im Bürobetrieb zukommen. Bei überdurchschnittlicher Belastung oder entfremdeter Nutzung des Produktes wird die Gewährleistung ausgesetzt.
6.6. Die nicht zeitgerecht eingebrachte Beanstandung der Mängel führt zum Verlust sämtlicher damit verbundener Rechte des Auftraggebers.
6.7. Die Anwendung der Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte wird zu Lasten des Auftraggebers ausgeschlossen.
6.8. Berechtigte Mängel führen zur einer Verbesserung oder eines Tausches des beanstandeten Produktes
6.9. Leistungen, die trotz eines nicht gerechtfertigt festgestellten Mangels, vom Auftragnehmer erbracht werden, werden gesondert nach den Bedingungen des ursprünglichen Auftrages in Rechnung gestellt.
6.10. Das Recht auf Gewährleistung muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
6.11. Regressansprüche nach §933b ABGB werden ausgeschlossen.
6.12. Beanstandet der Auftraggeber die gesamte Ware oder ein ganzes Produkt, so hat er diese auf eigene Rechnung an den Auftragnehmer zu retournieren. Etwaige Zahlungsansprüche bleiben des Auftragnehmers bleiben davon unberührt.
6.13. Schäden die durch Selbsttransport und Selbstmontage im Zuge eines Kaufs über unseren Onlineshop entstanden sind, können nicht in die Gewährleistung einbezogen werden. Dies gilt nicht für funktionelle Mängel, der der üblichen Produktgarantie unterliegen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf einen gesamten Auftrag, auch wenn Teillieferungen erfolgten und diese bereits in Rechnung gestellt wurden.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann vom Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ohne Rücktritt vom Vertrag eingezogen werden. Dies kann sich auf einzelne Waren oder die gesamte bis dahin erfolgte Lieferung beziehen.
7.3. Bei Rückholung eines Teils der Ware sind die Kosten der Rückholung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Handelt es sich um bereits in Verwendung stehende Waren, so sind diese mit dem aktuellen Verkehrswert anzusetzen. Etwaige Guthaben oder Belastungen des Auftragnehmers bzw. Auftraggebers sind unverzüglich zu begleichen.
7.4. Eine Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur dann möglich, wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf dem Auftragnehmer in der Höhe dessen Forderung gegenüber dem Auftraggeber anhand einer Faktura mit Zessionsvermerk abgetreten wird.
8. Schutzrechte
8.1. Kostenvoranschläge, Illustrationen und technische Zeichnungen sind geistiges Eigentum von Büroflex und dürfen nicht gewerblich weiterverwendet werden, außer dies wurde ausdrücklich vertraglich festgehalten.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist Linz
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Standort zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so betrifft dies die Wirksamkeit anderer Bestimmungen nicht bzw. wird diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in ihrem Gehalt der ausgesetzten Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt nahe kommt.
Büroflex GmbH
Am Alten Feldweg 2 – 4040 Linz
office@bueroflex.at
www.bueroflex.at
Firmenbuchnummer: FN 435043w
Bankverbindung:
Hypobank Linz IBAN: AT11 5400 0000 0075 0760FN Linz: 435043wUID: ATU 69771026

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